|
|
Häufige Fragen
|
Wie und wann erhält man eine Pflegestufe?
|
|
|
 |
|
Nicht die Schwere einer Erkrankung, sondern der Umfang der Hilfeleistungen bestimmt die Pflegestufe. Foto: Michalak
|
Die Pflegestufe hängt vom zeitlichen Umfang der benötigten Hilfe ab.
Die Leistungen, die Pflegebedürftige von ihrer Pflegekasse erhalten, hängen von ihrer Einstufung in eine Pflegestufe ab. Dazu
müssen der Pflegebedürftige beziehungsweise seine Angehörigen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Auch hier helfen unsere
Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung gern bei der Vermittlung.
Für die Einstufung in eine Pflegestufe ist nicht die Schwere einer Erkrankung entscheidend, sondern der zeitliche Umfang der
benötigten Hilfe. Diese Hilfe ist in folgende Bereiche aufgegliedert:
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der
Wohnung
- hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen
- Ernährung: mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung
|
|
|
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss der Zeitaufwand für die Hilfen in den vorgenannten Bereichen laut Pflegeversicherungsgesetz
mindestens folgende Minuten- beziehungsweise Stundenzahl wöchentlich betragen:
|
|
|
- Pflegestufe I: mindestens 90 Minuten, wobei mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen
- Pflegestufe II: mindestens 3 Stunden, wobei mindestens 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen
- Pflegestufe III: mindestens 5 Stunden, wobei mindestens 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen
|
|
|
Die Grundpflege beinhaltet dabei die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität, nicht aber die hauswirtschaftliche Versorgung
oder das Bereitstellen von Medikamenten.
Der Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens 6 Monate bestehen.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung kommt nach einer Antragsstellung bei Ihnen beziehungsweise Ihren pflegebedürftigen Angehörigen vorbei und nimmt eine Einschätzung
vor. Danach richtet sich dann das Pflegegeld.
Das aktuelle Pflegegeld nach Pflegestufen beträgt derzeit stationär (Stand 1.1.2010) pro Monat:
|
|
|
Stufe I: 1.023,00
|
|
|
Stufe II: 1.279,00
|
|
|
Stufe III: 1.510,00
Der Höchstbetrag bei ambulanter beziehungsweise teilstationärer Betreuung (so genannte "Sachleistungen"), wie bei der Tagespflege St. Michael, beträgt derzeit (Stand: 1.7.2008) pro Monat:
|
|
|
Stufe I: 420,00
|
|
|
Stufe II: 980,00
|
|
|
Stufe III: 1.470,00
|
|
|
|