Caritas-Altenzentrum St. Michael - Wer kommt für die Kosten auf

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Wer kommt für die Kosten auf?

Wer den Pflegeplatz in der Regel bezahlt.

Der Gedanke in ein Altenpflegeheim zu ziehen, ist manchmal von Ängsten begleitet. Eine davon kann sein, wie man den Platz im Pflegeheim bezahlen soll. Es existieren viele Unklarheiten über die Finanzierung eines Pflegeplatzes. Hier erklären wir Ihnen, wie ein Pflegeplatz im Allgemeinen finanziert wird. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

Grundsätzlich muss der jeweilige Bewohner für die Kosten aufkommen und vorhandenes Vermögen dafür verwenden. Auch wenn eine Pflegestufe festgestellt wird, reichen die gedeckelten Pauschalen oft nicht aus, um die mit der Pflege verbundenen Kosten zu decken. Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung.

Zur Finanzierung der anfallenden Heimkosten wird das eigene monatliche Einkommen (also Renten, Pensionen sowie die Leistungen aus der Pflegeversicherung je nach Pflegstufe und das eigene, angesparte Vermögen (bis auf einen Selbstbehalt in Höhe von 2600 Euro, bei Ehepaaren 3214 Euro) genutzt.

Reichen diese Mittel nicht aus, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII). In diesem Fall wird das Einkommen (Rente, Pension und Pflegegeld) des Heimbewohners bis auf das gesetzlich bestimmte Taschengeld für die Kostendeckung herangezogen. Derzeit beträgt das Grundtaschengeld 93,15 Euro im Monat (unabhängig von der Pflegstufe). Vom Taschengeld müssen persönliche Ausgaben wie Friseur, Kleidung, Fußpflege gedeckt werden.



Antrag auf Übernahme durch das Amt für Soziale Dienste

Ein so genannter "Antrag auf Übernahme" der ungedeckten Heimpflegekosten kann beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden. Unsere Mitarbeiter/innen in der Verwaltung vor Ort geben Ihnen hierzu die nötigen Adressen und Telefonnummern. Mit dem Amt sind telefonische Terminvereinbarungen empfehlenswert. Auch ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Wir helfen Ihnen gerne!

Mit diesem Antrag sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Pflegebedürftigen geben. Lebt der Ehepartner des Pflegebedürftigen noch in einem eigenen Haushalt, so sind auch von diesem die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.

Hier können Sie sich eine Liste mit Unterlagen herunterladen, die bei der Antragsstellung beim Amt für Soziale Dienste mitzubringen sind.

 
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Was Sie zum Amt für Soziale Dienste mitbringen müssen.
 

 

Für das Caritas-Altenzentrum St. Michael ist das Sozialzentrum Süd zuständig:

Sozialzentrum Süd
Große Sortillenstraße 2-18
28199 Bremen
Tel.: 361-79900
Fax: 361-79898
E-Mail: sozialzentrum-sued@afsd.bremen.de