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Der Gedanke in ein Altenpflegeheim zu ziehen, ist manchmal von Ängsten begleitet. Eine davon kann sein, wie man den Platz
im Pflegeheim bezahlen soll. Es existieren viele Unklarheiten über die Finanzierung eines Pflegeplatzes. Hier erklären wir
Ihnen, wie ein Pflegeplatz im Allgemeinen finanziert wird. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich gern
an uns.
Grundsätzlich muss der jeweilige Bewohner für die Kosten aufkommen und vorhandenes Vermögen dafür verwenden. Auch wenn eine
Pflegestufe festgestellt wird, reichen die gedeckelten Pauschalen oft nicht aus, um die mit der Pflege verbundenen Kosten zu decken.
Denn die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung.
Zur Finanzierung der anfallenden Heimkosten wird das eigene monatliche Einkommen (also Renten, Pensionen sowie die Leistungen
aus der Pflegeversicherung je nach Pflegstufe und das eigene, angesparte Vermögen (bis auf einen Selbstbehalt in Höhe von 2600 Euro, bei Ehepaaren 3214 Euro) genutzt.
Reichen diese Mittel nicht aus, besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII (SGB
XII). In diesem Fall wird das Einkommen (Rente, Pension und Pflegegeld) des Heimbewohners bis auf das gesetzlich bestimmte
Taschengeld für die Kostendeckung herangezogen. Derzeit beträgt das Grundtaschengeld 93,15 Euro im Monat (unabhängig von der
Pflegstufe). Vom Taschengeld müssen persönliche Ausgaben wie Friseur, Kleidung, Fußpflege gedeckt werden.
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Ein so genannter "Antrag auf Übernahme" der ungedeckten Heimpflegekosten kann beim Amt für Soziale Dienste gestellt werden.
Unsere Mitarbeiter/innen in der Verwaltung vor Ort geben Ihnen hierzu die nötigen Adressen und Telefonnummern. Mit dem Amt sind telefonische Terminvereinbarungen empfehlenswert.
Auch ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Wir helfen Ihnen gerne!
Mit diesem Antrag sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
des Pflegebedürftigen geben. Lebt der Ehepartner des Pflegebedürftigen noch in einem eigenen Haushalt, so sind auch von diesem
die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.
Hier können Sie sich eine Liste mit Unterlagen herunterladen, die bei der Antragsstellung beim Amt für Soziale Dienste mitzubringen
sind.
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