Caritas-Altenzentrum St. Michael - Wer kommt für die Kosten auf

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Wie viel kostet ein Platz oder eine Leistung
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Wie viel kostet ein Platz oder eine Leistung?

Wir machen Ihnen unsere Kosten transparent

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Pflege und Betreuung wird von Menschen an Menschen gemacht.
Foto: Michalak

Pflege wird von Menschen an Menschen gemacht. So entstehen gewisse Kosten, deren Hintergründe wir Ihnen gern erläutern. Wir möchten Ihnen die Kosten möglichst transparent machen. Deshalb können Sie die aktuelle Kostenübersicht des Altenzentrums St. Michael dort als pdf downloaden.

Wir informieren Sie darüber hinaus, wer die Kosten übernimmt und geben Ihnen Hinweise für die Beantragung einer Pflegestufe.

Die aktuellen Tagessätze für die Tagespflege St. Michael finden Sie hier.

Die Kosten für das Dienstleistungszentrum finden Sie hier.

 

 

Hintergründe zu den Pflegekosten

Die Einrichtungen der Caritas-Pflege gGmbH unterscheiden sich von Unternehmen der Wirtschaft in einem entscheidenden Punkt: Sie entspringen nicht der Zielsetzung, Gewinn zu machen, sondern sie dienen der Verwirklichung unserer sozial-karitativen Aufgabe. Doch Pflege ist kostenintensiv, da sie von Menschen gemacht wird. Als kirchliche Einrichtung zahlen wir unseren Mitarbeitern einen angemessenen Lohn für ihre Pflegetätigkeit.

 

Um den Preis für einen Pflegeplatz zu verstehen, sollte man die Aufschlüsselung der Leistungen eines Altenpflegeheimes kennen. Der Preis für einen stationären oder teilstationären Platz setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • die pflegebedingten Kosten
  • die Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • die Investitionskosten (Kostenanteil für Errichtung sowie Instandhaltung der Einrichtung)


 

Die Pflegekassen dürfen ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht. Der Versorgungsvertrag wird zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe abgeschlossen.

In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen festzulegen, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind.

Die Heimentgelte werden meist für ein Jahr zwischen dem Heim und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des Sozialgesetzbuches X (SGB X) vereinbart.

 

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wacht im Auftrag der Pflegekassen über die Qualität der Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Heimaufsicht prüft die Einhaltung des Heimgesetzes.

Heimentgelte des Altenzentrums St. Michael

Wir möchten Ihnen die Kosten möglichst transparent machen. Deshalb können Sie hier die detaillierte aktuelle Kostenübersicht des Altenpflegeheims St. Michael als pdf downloaden.

Download
Kosten St. Michael Stand 1.1.2011

 


Zusatzleistungen werden gesondert bewohnerbezogen berechnet.

Zusatzleistungen sind z.B.:

  • Kennzeichnung der persönlichen Wäsche und Bekleidung
  • Instandsetzung der persönlichen Wäsche und Bekleidung (nähen, flicken, stopfen)
  • Durchführung von Reparaturen an persönlichen Einrichtungsgegenständen
  • Bewirtung von privaten Gästen, Ausrichten von persönlichen Festen
  • Fahrtkosten und Eintrittsgelder bei Ausflügen.
  • Angebote an außergewöhnlichen Speisen und Getränken außerhalb der Regelversorgung auf Wunsch des Bewohners
  • Dienstleistungen eines Friseurs oder Fußpflegers
  • Persönliche Pflegemittel



Hier informieren wir Sie darüber hinaus, wer die Kosten übernimmt und geben Ihnen Hinweise für die Beantragung einer Pflegestufe.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen gern weiter.